Der Begriff „Energiebewertung“ bezeichnet einen Bericht, in dem die Erfüllung technischer, ökologischer und wirtschaftlicher Parameter für ein Energieprojekt bewertet wird. Dieser Bericht ist beispielsweise bei der Prüfung der Durchführbarkeit von Projekten zur Nutzung erneuerbarer Energien erforderlich.
Das Energiegutachten darf dabei nur von einem zertifizierten Energiefachmann erstellt werden, der über ein gültiges Zertifikat des zuständigen Ministeriums verfügt. Die Erstellung des Gutachtens obliegt in der Regel dem Bauträger, der Eigentümergemeinschaft oder dem Eigentümer des Gebäudes bzw. Energiemanagementsystems.
Die Energiebewertung ist ein wichtiges Instrument, um die technische Machbarkeit, ökologische Verträglichkeit und wirtschaftliche Rentabilität von Energieprojekten in Deutschland sicherzustellen. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für Investoren und Fördergeber.