Für den Betrieb einer Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 10 kW ist es in Deutschland nicht erforderlich, eine Lizenz oder Genehmigung von der Bundesnetzagentur, dem Marktbetreiber oder dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einzuholen. Sogar ein Gewerbeschein ist nicht notwendig.
Seit dem 1. Januar 2016 gilt in Deutschland die Verordnung der Bundesnetzagentur (Nr. 16/2016), die sogenannte „Mikroerzeugungsanlagen“ einführt, zu denen unter anderem Photovoltaikanlagen auf Hausdächern mit einer Leistung von bis zu 10 kW gehören. Mikroerzeugungsanlagen dienen der Stromerzeugung für den Eigenverbrauch, und daher handelt es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit, für die eine Lizenz oder Genehmigung erforderlich wäre.